ABLAUF

1. Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung vom Allgemein- oder Facharzt.

Diese Verordnung muss die Anzahl der Therapien, sowie die Dauer pro Therapieeinheit beinhalten (z.B. 10 Einheiten Ergotherapie á 60 Minuten). Dieser Verordnungsschein muss von Ihrer zuständigen Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden.



2. Danach werden die ergotherapeutischen Behandlungen durchgeführt. Die Bezahlung erfolgt bar nach jeder Therapieeinheit.

3. Nach der letzten Therapieeinheit erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit dem Verordnungsschein bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen können.

Die Teil-/Rückerstattung der Therapiekosten ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Manche Zusatzversicherungen übernehmen den Restanteil.